| Allgemeine
Anmietbedingungen
FAHRZEUGE:
Unsere Fahrzeugmodelle sind in Vermietgruppen
eingeteilt. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt werden. Für
einzelne Ausstattungsdetails ist leider keine Zusage möglich.
KFZ. - HAFTPFLICHT -
VERSICHERUNG: Jedes in Griechenland
zugelassene AVIS-Fahrzeug ist wie folgt haftpflichtversichert:
"€ 50 Millionen pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, bei Personenschäden jedoch höchstens € 8 Millionen
pro Person." BASISPREIS
/ MIETPREIS: Die Berechnung erfolgt
nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenem Zeitraum, und - in
Ausnahmefällen - zusätzlich nach gefahrenen Kilometern. Für jeden
vollen oder begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ab dem Zeitpunkt der
Vermietung wird 1 Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Ölverbrauch,
Wartung, Verschleißreparaturen und die Kfz.-Haftpflicht-Versicherung
sind im Basispreis enthalten. Die Basispreise variieren nach
Wagengruppe und Marktlage. .
KRAFTSTOFFKOSTEN: Diese gehen
zu Lasten des Mieters. Hierzu bieten wir Ihnen unseren
Betankungsservice zu den in der Station aktuell verfügbaren Konditionen
an. ZAHLUNGSART:
Wir benötigen eine Vorauszahlung von 20% in Höhe
der geschätzten Miet- und Nebenkosten.
MINDESTALTER: Der
Mieter und jeder Fahrer eines Mietfahrzeuges muß mindestens 21 Jahre
alt sein. Für Fahrer unter 25 Jahren kann eine Zusatzgebühr berechnet
werden. FÜHRERSCHEIN:
Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen
Klasse 3 oder einer vergleichbaren EU-Klasse erforderlich, der seit
mindestens 1 Jahr. Eine ausländische Fahrerlaubnis wird anerkannt, wenn
sie im Original oder in beglaubigter Übersetzung in lateinischen
Buchstaben lesbar ist und den obigen Vorgaben entspricht. Ein
internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit dem
zugrundeliegenden nationalen Dokument akzeptiert.
ZUSATZFAHRER:
Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Mieters auch von den Mitgliedern
seiner Familie oder von den sonstigen auf dem Mietvertrag eingetragenen
Fahrern geführt werden. In allen Fällen, in denen das Fahrzeug außer
vom Mieter von einer oder mehreren Personen gefahren werden soll,
erheben wir hierfür pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr
Zusatzfahrer von 15,00 Euro (12,93 Euro), max. 105,00 Euro (90,52 Euro).
ZUSATZAUSSTATTUNG PKW:
Bei rechtzeitiger Reservierung stellen wir Ihnen
gerne z.B. Dachgepäckträger, Kindersitze, Schneeketten etc. zur
Verfügung. Die Gebühren hierfür können Sie bei uns erfragen.
RESERVIERUNG / STORNIERUNG:
Bei Stornierung sind 20% des Mietpreises sofort fällig
FAHRZEUGRÜCKGABE:
Neben normaler Rückgabe während der Öffnungszeiten in unseren
Stationen können Sie auch eine andere Zeit oder einen anderen Ort (z.
B. Hotel) mit uns absprechen. Halten Sie sich hieran nicht, so
verlängert sich der Mietvertrag, bis AVIS das Fahrzeug wieder in Besitz
hat. EINWEGMIETEN:
Abhängig von der Tarifart können Sie die Rückgabe
Ihres Mietfahrzeuges für jede Avis-Station in Griechenland vereinbaren.
Die Konditionen erfragen Sie bitte bei uns.
HAFTUNG / HAFTUNGSREDUZIERUNG
Für die Beschädigung oder den Verlust des Mietfahrzeuges haften Sie bis
zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich einer
Bearbeitungspauschale von 26,- Euro sowie ggfs. weiterer Nebenkosten.
Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert wie folgt:
Gruppen A, B und C: 150,- Euro Gruppen D, E und F: 240,- Euro
Die Gebühr hierfür bereits im Angebotspreis enthalten.
MIETER UNTER 25 JAHREN:
Für die Vermietung eines Fahrzeuges an Personen unter 25 Jahren
berechnen wir einen Risikozuschlag von 11,60 Euro (10,00 Euro) täglich,
maximale Berechnung für 10 Tage.
WEGFALL DER HAFTUNGSREDUZIERUNG:
. wird dort geregelt, daß die Haftungsreduzierung nicht eintritt, wenn
bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn
das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war.
VERKEHRSVERSTÖSSE / STRAFTATEN:
GGb. Gem. Ziff. 9, 3. Abs., der Mietvertragsbedingungen ist
der Mieter für die Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und
haftet für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Zum Ausgleich
des resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnen wir für jeden solchen
Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 11,60 Euro (10,- Euro).
ERWEITERTE INSASSENUNFALLVERSICHERUNG:
Auf Wunsch des Mieters wird ihm AVIS eine Police
der Versicherungsgesellschaft AIG Europe (oder eines anderen
Versicherers) vermitteln, welche - je nach Wahl einer von 2 möglichen
Varianten - folgende Risiken abdeckt: Todesfall, Invalidität,
Heilkosten, Rettungs- und Hilfsleistungen, Reisegepäckschaden, bedingte
Reise- und Unterbringungskosten, Schlüsselverlust.
Es steht entweder die einfache Deckung (AVIS-Kurzbezeichnung „PAI“) zu
einer Tagesprämie von 6,- Euro pro Fahrzeug oder die erhöhte Deckung
(„Super PAI“) zu 9,- Euro zur Verfügung. Da es sich um direkte
Versicherungsprämien des Mieters handelt, unterliegen sie nicht der
Mehrwertsteuer. Die Anmietbedingungen
sind rechtsverbindliche Bestandteile des Mietvertrages.
Abweichungen bei einzelnen AVIS-Stationen in Griechenland sind möglich.
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