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Allgemeine Anmietbedingungen

FAHRZEUGE:

Unsere Fahrzeugmodelle sind in Vermietgruppen eingeteilt. Nur nach diesen können Reservierungen bestätigt werden. Für einzelne Ausstattungsdetails ist leider keine Zusage möglich.



KFZ. - HAFTPFLICHT - VERSICHERUNG:

Jedes in Griechenland zugelassene AVIS-Fahrzeug ist wie folgt haftpflichtversichert:
"€ 50 Millionen pro Unfallereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bei Personenschäden jedoch höchstens € 8 Millionen pro Person."



BASISPREIS / MIETPREIS:

Die Berechnung erfolgt nach Zeit, und zwar jeweils pro angefangenem Zeitraum, und - in Ausnahmefällen - zusätzlich nach gefahrenen Kilometern. Für jeden vollen oder begonnenen 24-Stunden-Zeitraum ab dem Zeitpunkt der Vermietung wird 1 Miettag zugrunde gelegt. Die Kosten für Ölverbrauch, Wartung, Verschleißreparaturen und die Kfz.-Haftpflicht-Versicherung sind im Basispreis enthalten. Die Basispreise variieren nach Wagengruppe und Marktlage. .



KRAFTSTOFFKOSTEN:

Diese gehen zu Lasten des Mieters. Hierzu bieten wir Ihnen unseren Betankungsservice zu den in der Station aktuell verfügbaren Konditionen an.



ZAHLUNGSART:

Wir benötigen eine Vorauszahlung von 20% in Höhe der geschätzten Miet- und Nebenkosten.



MINDESTALTER:

Der Mieter und jeder Fahrer eines Mietfahrzeuges muß mindestens 21 Jahre alt sein. Für Fahrer unter 25 Jahren kann eine Zusatzgebühr berechnet werden.



FÜHRERSCHEIN:

Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen Klasse 3 oder einer vergleichbaren EU-Klasse erforderlich, der seit mindestens 1 Jahr. Eine ausländische Fahrerlaubnis wird anerkannt, wenn sie im Original oder in beglaubigter Übersetzung in lateinischen Buchstaben lesbar ist und den obigen Vorgaben entspricht. Ein internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit dem zugrundeliegenden nationalen Dokument akzeptiert.



ZUSATZFAHRER:

Das Fahrzeug darf mit Zustimmung des Mieters auch von den Mitgliedern seiner Familie oder von den sonstigen auf dem Mietvertrag eingetragenen Fahrern geführt werden. In allen Fällen, in denen das Fahrzeug außer vom Mieter von einer oder mehreren Personen gefahren werden soll, erheben wir hierfür pro Tag und Mietvertrag eine Verwaltungsgebühr Zusatzfahrer von 15,00 Euro (12,93 Euro), max. 105,00 Euro (90,52 Euro).



ZUSATZAUSSTATTUNG PKW:

Bei rechtzeitiger Reservierung stellen wir Ihnen gerne z.B. Dachgepäckträger, Kindersitze, Schneeketten etc. zur Verfügung. Die Gebühren hierfür können Sie bei uns erfragen.



RESERVIERUNG / STORNIERUNG:

Bei Stornierung sind 20% des Mietpreises sofort fällig



FAHRZEUGRÜCKGABE:

Neben normaler Rückgabe während der Öffnungszeiten in unseren Stationen können Sie auch eine andere Zeit oder einen anderen Ort (z. B. Hotel) mit uns absprechen. Halten Sie sich hieran nicht, so verlängert sich der Mietvertrag, bis AVIS das Fahrzeug wieder in Besitz hat.



EINWEGMIETEN:

Abhängig von der Tarifart können Sie die Rückgabe Ihres Mietfahrzeuges für jede Avis-Station in Griechenland vereinbaren. Die Konditionen erfragen Sie bitte bei uns.



HAFTUNG / HAFTUNGSREDUZIERUNG

Für die Beschädigung oder den Verlust des Mietfahrzeuges haften Sie bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 26,- Euro sowie ggfs. weiterer Nebenkosten. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall reduziert wie folgt:
Gruppen A, B und C: 150,- Euro
Gruppen D, E und F: 240,- Euro
Die Gebühr hierfür bereits im Angebotspreis enthalten.



MIETER UNTER 25 JAHREN:

Für die Vermietung eines Fahrzeuges an Personen unter 25 Jahren berechnen wir einen Risikozuschlag von 11,60 Euro (10,00 Euro) täglich, maximale Berechnung für 10 Tage.



WEGFALL DER HAFTUNGSREDUZIERUNG:

. wird dort geregelt, daß die Haftungsreduzierung nicht eintritt, wenn bei einem Schadensfall die Polizei nicht hinzugezogen wurde oder wenn das Fahrzeug einem unberechtigten Fahrer überlassen worden war.



VERKEHRSVERSTÖSSE / STRAFTATEN:


GGb. Gem. Ziff. 9, 3. Abs., der Mietvertragsbedingungen ist der Mieter für die Folgen derartiger Handlungen voll verantwortlich und haftet für alle daraus entstehenden Gebühren und Kosten. Zum Ausgleich des resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnen wir für jeden solchen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 11,60 Euro (10,- Euro).



ERWEITERTE INSASSENUNFALLVERSICHERUNG:

Auf Wunsch des Mieters wird ihm AVIS eine Police der Versicherungsgesellschaft AIG Europe (oder eines anderen Versicherers) vermitteln, welche - je nach Wahl einer von 2 möglichen Varianten - folgende Risiken abdeckt: Todesfall, Invalidität, Heilkosten, Rettungs- und Hilfsleistungen, Reisegepäckschaden, bedingte Reise- und Unterbringungskosten, Schlüsselverlust.

Es steht entweder die einfache Deckung (AVIS-Kurzbezeichnung „PAI“) zu einer Tagesprämie von 6,- Euro pro Fahrzeug oder die erhöhte Deckung („Super PAI“) zu 9,- Euro zur Verfügung. Da es sich um direkte Versicherungsprämien des Mieters handelt, unterliegen sie nicht der Mehrwertsteuer.


Die Anmietbedingungen sind rechtsverbindliche Bestandteile des Mietvertrages.
Abweichungen bei einzelnen AVIS-Stationen in Griechenland sind möglich
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Es steht entweder die einfache Deckung (AVIS-Kurzbezeichnung "PAI") zu einer Tagesprämie von 6,- Euro pro Fahrzeug oder die erhöhte Deckung ("Super PAI") zu 9,- Euro zur Verfügung. Da es sich um direkte Versicherungsprämien des Mieters handelt, unterliegen sie nicht der Mehrwertsteuer.